Res Publica – Res Populi

Unbestritten ist zweifellos, dass wir in Österreich in einer Republik zu Hause sind. Ehrlich: Wer hat sich schon einmal gedanklich tiefschürfend mit dem Begriff „Republik“ auseinandergesetzt? Wäre es nicht wert, sich darüber zu informieren, intensiv nachzudenken und vielleicht damit unsere verfassungsmäßig verankerte Staatsform in ihrem Wesen besser verstehen und damit schätzen zu lernen?

Wir Österreicher sehen den Begriff „Republik“ automatisch in ihrer demokratischen Form. Das ist richtig und auch gut so, doch beinhaltet und garantiert unsere Verfassung insgesamt die demokratische, republikanische, bundesstaatliche und rechtsstaatliche Grundlage unseres Staates. Diese wesentlichen Eckpfeiler sind auch verfassungsmäßig geschützt und somit weitestgehend abgesichert.

Der Begriff Republik darf jedoch per definitionem nicht nur in der streng staatlichen Form gesehen werden. Eine kurz gefasste, allgemein gültige Erklärung lautet: „Republik ist eine Rechtsgemeinschaft von Freien und Gleichen zum Ziele des Gemeinwohls“. Marcus Tullius Cicero drückt es, wenn er „res publica“ und „res populi“ erklärt, etwas ausführlicher aus: „Es ist also das Gemeinwesen die Sache des Volkes, Volk ist aber nicht jede Vereinigung von Menschen, die auf irgendeine Weise zusammengewürfelt wurde, sondern die Vereinigung einer Menge, die sich aufgrund einer Übereinstimmung bezüglich des Rechts und einer Gemeinsamkeit bezüglich des Nutzens verbunden hat.“

 

Diese Ausgabe des Ostaricenbriefes hat nicht vor, weitere Versuche einer Definition für „Republik“ zu bringen, es wird jedoch wesentlich darauf hingewiesen, dass etymologisch der Begriff auf „res publica“ zurückzuführen ist. Also eine Sache, die uns alle, das Volk, die Gemeinschaft betrifft. Sei es nun in großem Maßstab für 1,4 Milliarden Chinesen (für die allerdings Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit echte Fremdworte sind) oder beispielsweise für die kleinste Gemeinde Österreichs, Gramais im Lechtal mit seinen nicht einmal mehr als 50 Einwohnern (domus pusilla res publica est = ein Staat im Kleinen).

Ja und da wäre dann auch noch unsere Verbindung! Bei genauer Betrachtung erfüllen wir alles, was die Begriffsdefinition „Republik“ beinhaltet. Wir fügen sogar noch etwas dazu, nämlich die Bundesbrüderlichkeit. Das – oder zumindest der Begriff Freundschaft – ist etwas, was in keiner ärarischen Erklärung der „Republik“ vorkommt und uns maßgeblich aus der hochlöblichen Gemeinschaft aller zivilisierten und rechtsstaatlich organisierten Gemeinschaftsformen abhebt.

Wir wollten die bevorstehende Bundespräsidentenwahl zum Anlass nehmen, fünf der Kandidaten zu Wort kommen zu lassen, womit sie ihre Ansichten, Meinungen, Gedanken und Visionen zu „res publica“ und „res populi“ ausformulieren können. Leider haben die Herren Hundstorfer und Van der Bellen auf unsere Anfragen nicht geantwortet, Griss schlug uns nur den Text ihrer Website als Artikel vor. Dennoch mögen viele unserer Leser aus diesem Spektrum an Beiträgen Anregungen für ganz persönliche Gedanken entnehmen und diese in das Leben und die Mitarbeit in jede ihrer „Republiken des Alltags“ mitnehmen.

Ganz wichtig für alle unsere Leser muss es sein, an der Wahl teilzunehmen und damit nicht nur vom verfassungsmäßig zustehenden Wahlrecht Gebrauch zu machen, sondern auch die persönliche Verantwortung für die Mitgestaltung unseres Vaterlandes tätig umsetzen.

????????????????????????????????????????????? 

Die Republik als Sache des Volkes

khol_GLJ_1785_cropped_CMYKZur Zukunft einer neuen Bürgersolidarität.  Gedanken vom Bundespräsidentschaftskandidaten Kbr. Präs. a.D. em. UnivProf. Dr. Andreas Khol v. Welf (KRW). 

Der Ursprung des österreichischen Wunders, der Zweiten Republik, ist der Gesellschaftsvertrag der Österreicherinnen und Österreicher. Abgeschlossen von der politischen Elite im nationalsozialistischen Konzentrationslager bei Dachau, führte er zur Unabhängigkeitserklärung am 27. April 1945. Er umfasste jenen Grundkonsens, der noch heute als ungeschriebenes Grundgesetz in Österreich gilt. Zu Recht hat Alfred Hrdlicka in seinem Denkmal gegen Nationalsozialismus und Gewalt auf einer monumentalen Granitstele diese Unabhängigkeitserklärung verewigt, gemeißelt in einen Granitblock aus den Steinbrüchen von Leopold Helbich in Mauthausen, wo einstens andere Herren, die Nationalsozialisten, die Menschen bestialisch geschunden haben.

Dieser ungeschriebene Gesellschaftsvertrag hat die Zweite Republik hervorgebracht. Österreich ist zu einem Staat geworden, den seine Bürgerinnen und Bürger lieben. Österreich wurde zu einem wohlhabenden, geachteten, demokratischen Land. Österreich gehört heute zur Weltspitze in sozialer Gerechtigkeit und Lebensqualität. Tief im Herzen und im Leben der Menschen verankert, gestaltet dieser Gesellschaftsvertrag nach wie vor unser Land. Er ist allerdings von mehreren Seiten her bedroht. Entfremdungserscheinungen prägen nicht mehr nur Randschichten. Immer mehr Menschen sind gefährdet. Der Staat hat vielfach die Verantwortung für die Hilfe an sich gezogen, die Solidarität verstaatlicht, ohne alles das, was versprochen wird, wirklich leisten zu können. Immer mehr Menschen brauchen heute Hilfe vom Staat zum Überleben. Der Staat ist am Ende seiner Leistungskraft, die redlichen Leistungsträger, die Steuerzahler, revoltieren. Die verstaatlichte Solidarität hat ihre Grenzen schon lange überschritten. Die Treffsicherheit unseres Wohlfahrtsstaats fehlt. Trittbrettfahrer, Faule, Mitnehmer – sie nutzen den Staat aus. Die Hilfe des Staates ist für Leistungsschwache, nicht für Leistungsunwillige gedacht. Die Bürgerinnen und Bürger sind es leid, die soziale Hängematte für diesen Missbrauch zu bezahlen. Es fehlt die Sozialethik: das Bewusstsein, dass der Missbrauch des Sozialstaats ein Unrecht ist.

Die Gesellschaft verkümmert unter diesem Ansturm zum Bürokratiestaat. Das Heer der Bürokraten leistet wichtige und qualitätsvolle Arbeit; es wird allerdings unfinanzierbar.

Die Demokratie beschränkt sich mehr und mehr auf die Möglichkeit der Stimmabgabe bei Wahlen. Die Stimmabgabe bedeutet zugleich Abgabe, Abtretung der Stimme, Abgabe der Mitbestimmung.

An der Wurzel dieser Entfremdungen liegt eine falsche Aufgabenverteilung in Staat und Gesellschaft. Die Verstaatlichung der Solidarität, der Nächstenliebe und Nächstenhilfe hat dieses Überborden von Staatsmacht bewirkt. Das private Engagement wurde zurückgedrängt. Nicht ich selbst bin für meine Sucht, meine Arbeitslosigkeit, mein Kind, meine Eltern verantwortlich, sondern die anderen. Der Staat ist alles: Arzt, Arbeitgeber, Rabenvater, Über-Familie. Die Hilfsbereitschaft der Menschen, die Verantwortung des Menschen für sich selbst und die Familie werden verschüttet. Wir brauchen also eine neue Aufgabenteilung. Der Einzelne muss wieder für sich selbst und die Seinen die erste Verantwortung tragen. Wir brauchen eine neue Bürgersolidarität: Die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss wieder angenommen, unterstützt, eingesetzt und anerkannt werden.

Wir müssen jene Grundwerte besonders konkretisieren und besonders pflegen, derer die Gesellschaft besonders bedarf. Dies ist heute die belastbare Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger. Mit der Forderung nach einer neuen Bürgersolidarität müssen sich alle Parteien und alle politischen Akteure auseinandersetzen, wenn sie die Zeichen der Zeit richtig deuten. Die neue Bürgersolidarität leistet nämlich Wichtigstes:

Sie bringt eine Erstarkung der Demokratie.

Sie bewirkt eine neue Aufgabenteilung hin zum Bürger.

Sie nützt den Solidaritätsvorrat in unserer Gesellschaft.

Sie kann das „Leiden am sinnlosen Leben“ durch Sinngebung lindern.

Bundeskanzleramt_5

Meine Botschaft ist klar: Ich glaube, dass nur die Bürgersolidarität jener Weg sein kann, auf dem wir erfolgreich durch das 21. Jahrhundert gehen. Ziel ist das Zusammenwirken der vielen bereits bestehenden freien Vereinigungen initiativer Bürgerinnen und Bürger mit den Parteien und ihren zahllosen Vorfeld- und Spezialorganisationen auf allen Ebenen. Ziel ist auch die Stärkung der Verantwortung des Einzelnen für sich selbst und die Seinen, die Festigung der Familie, die planmäßige und umfassende Ausgestaltung dieser freien Vereinigungen. Das Ehrenamt muss noch stärker anerkannt und gefördert werden. Die ehrenamtlich wirkenden Bürger und Bürgerinnen müssen Zugang zu staatlichen Geldquellen und zu Sachmitteln, aber auch zur Ausformung und Durchsetzung von Werten haben.

Es gilt, getreu dem Wahlspruch zu denken und zu handeln:

In necessariis unitas - Einheit, wo nötig

In dubiis libertas - Im Zweifel die Freiheit

In omnibus caritas - In allem die Liebe

Ein weites Land liegt vor uns. Ich bin überzeugt, dass Parteien, die auch in Zukunft Verantwortung tragen wollen, sich den Grundsätzen der Bürgersolidarität entsprechend neu ausrichten müssen. Ein Gegensatz zwischen Parteiarbeit und Mitarbeit in den Einrichtungen der Bürgersolidarität besteht nicht und darf nicht konstruiert werden. Der Vielfalt der Einrichtungen Hilfe anzubieten, sie zu unterstützen, in ihnen aktiv zu werden, ihnen Gehör und Anerkennung zu verschaffen – all dies ist auch für eine Partei Gestaltungsauftrag.

Die bewährten Wertestifter, die Vertragspartner des österreichischen Gesellschaftsvertrages, die Kirchen, die Gewerkschaft, die anderen Sozialpartner sind ebenfalls zur Grundsatzdiskussion aufgerufen, wo sie noch nicht die nötigen Veränderungen im Geiste der Bürgersolidarität vorgenommen haben. Für sie alle, nicht nur für die politischen Parteien, ist die Antwort überlebenswichtig, die sie auf die herausfordernde Frage der neuen Bürgersolidarität geben. Letztlich lebt unsere Gesellschaft in allen Bereichen von den leistungsbereiten Bürgerinnen und Bürgern. Erwin Pröll verdanke ich den Hinweis auf die letzte Rundfunkrede des Gründungs-Bundeskanzlers unserer Zweiten Republik, Leopold Figl, kurz vor seinem Tod 1965:

„Es gehörte zwischen 1938 und 1945 sehr viel Mut dazu, der Gewaltherrschaft zu trotzen. Es war auch sehr viel Selbstbewusstsein notwendig, um zwischen 1945 und 1955 den Standpunkt Österreichs in vielen Dutzenden von Verhandlungen mit den Alliierten kompromisslos zu vertreten. Es bedarf aber nach meiner Meinung nicht weniger des Mutes, in einer Zeit, in der echter österreichischer Patriotismus, der sich 1945 so glänzend bewährt hat, im Überfluss des Wohlfahrtsstaates zu ersticken droht, das notwendige Maß an Zivilcourage aufzubringen, die allein der Österreichidee zum allgemeinen Durchbruch verhelfen kann. Ohne Zivilcourage lebt die Freiheit nicht lange ...“

Ich baue und vertraue auf die Stärken unseres Landes, die Zivilcourage und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und der Bürgergesellschaft. Aufgabe der Politik ist es, dieses zu ermutigen und weiter durch die richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Ich bewerbe mich um das Amt des Bundespräsidenten, weil ich meine Erfahrung dafür einsetzen kann, Österreich und seine Bürgergesellschaft zu stärken. Dem Bundespräsidenten kommt in Österreich die entscheidende Rolle des Brückenbauers zwischen eben jener freien couragierten Bürgergesellschaft und dem politischen und institutionellen Gefüge zu. Durch die Direktwahl ist der Bundespräsident von den Bürgerinnen und Bürgern mit der notwendigen demokratischen Legitimation ausgestattet, aber es braucht auch die Fähigkeiten eines erfahrenen Staatsmannes, um diese normative Stärke des Amtes mit Leben zu erfüllen. Gemeinsam werden wir die neuen Wege gehen, um ein starkes demokratisches Österreich im Herzen eines friedlichen, immer besser kooperierenden, dynamischen und weltoffenen Europa erfolgreich zu gestalten.

Ist unsere Demokratie noch zeitgemäß?

Von Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer. hofer_csm_Hofer-Norbert_9299_d91868364b

Sehr geehrte Herren der K.Ö.St.V. Ostaricia!

Ich darf Ihnen für Ihr Interesse sehr herzlich danken und komme Ihrer Bitte gerne nach, meine Gedanken über „res publica – res populi“ auszuführen.  Derzeit beantworte ich viele Anfragen zu den unterschiedlichsten Themen und stelle dabei fest, dass ein manifestes Interesse an der „Öffentlichen Sache“ - dem Staat - besteht, der unser Zusammenleben regelt.

„Res publica – res populi“ – Der Staat ist Sache des Volkes. So sah es Cicero, als er sein Werk „De re publica“ verfasste. Gemeint war damit, dass das Schicksal eines Staates maßgeblich in den Händen seiner Bürger liegt, die über seinen Werdegang bestimmen. Cicero sah aber nicht die reine Demokratie als die beste Staatsform an, sondern war ein Anhänger einer Herrschaftsform, in der neben der Demokratie auch Elemente der Aristokratie und Monarchie aufzufinden waren.

Obwohl ich viele Dinge so sehe wie Cicero, muss ich ihm in der Beurteilung, welche Herrschaftsform die beste sei, doch widersprechen. Die Demokratie, die wir in unserer Heimat und in vielen anderen aufgeklärten Staaten genießen, hat sich in ihrer Entwicklung im Verlauf der Geschichte als jene Staatsform herauskristallisiert, in der sich die Menschen am besten verwirklichen können. Sie garantiert den Bürgern größtmögliche Mitbestimmung und optimale Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Staat. Die Beteiligung aller Bürger am Gemeinwesen gewährleistet aber noch einen anderen sehr wichtigen Punkt: Den Zwang der Politik, den Menschen über ihr Tun Rechenschaft abzulegen. Dieser Mechanismus schützt unsere Gesellschaft vor Personen oder Personengruppen, die ihre Eigeninteressen vor das Wohl der Allgemeinheit stellen. Die Vorteile, der mit der Demokratie fest verbundenen Gewaltenteilung müssen nicht extra ausgeführt werden.

Allerdings gab es in den letzten Jahren politische Veränderungen, die dem Ansinnen der Demokratie und damit auch der „res populi“ stark entgegengewirkt haben. Die Souveränität unserer Republik und die damit verbundene Selbstbestimmung des Staates durch seine Bürger ist mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon stark eingeschränkt worden. Viele Kompetenzen, die in der Hand der nationalen Regierungen und damit in der Hand des Volkes lagen, wurden an eine übergeordnete Ebene – die der Europäischen Union – abgegeben. Darüber hinaus wurde die Union laufend erweitert, ohne die Bürger der bisherigen EU-Mitgliedsstaaten über die politische Eingliederung abstimmen zu lassen. Diese Entwicklung bereitet mir aus demokratiepolitischer Sicht große Sorgen und bestärkt mich in meiner Forderung, die Bürger vermehrt in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen. Spätestens bei einem Beitritt der Türkei in die EU, eines Staates, der weder geographisch (mit einer kleinen räumlichen Ausnahme), noch kulturell Europa zugehörig ist, muss man der österreichischen Bevölkerung die Möglichkeit geben, über einen weiteren Verbleib in der Union abzustimmen.

Bundeskanzleramt_1

Auch das mit der Verabschiedung verschiedener EU-Verträge erwirkte Wahlrecht für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft auf Kommunalebene untergräbt die Selbstbestimmung des ansässigen Volkes. Nun ist es tatsächlich möglich, dass Personen die mit dem Wahlrecht verbundenen Pflichten (zum Beispiel die Wehrpflicht) erspart bleiben, die aber dennoch die politischen Geschicke in der jeweiligen Kommune durch ihr Wahlrecht mitgestalten können. Hier bedarf es einer Veränderung, ganz im Sinne Ciceros, die das alleinige Wahlrecht den österreichischen Staatsbürgern zugesteht und sichert. 

Diese und andere politische Miseren sind vermutlich die wesentlichen Faktoren der derzeit stark ausgeprägten Politik(er)verdrossenheit. Der Wunsch vieler Personen, aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen, ist oftmals zugunsten einer politischen Resignation gewichen. Um der Gefahr dieser postdemokratischen Entwicklungen entgegenzuwirken, ist es auch notwendig, ‚das Politische‘ wieder in den Vordergrund zu stellen und die öffentlichkeitswirksamen Showeffekte hintanzuhalten. Die Politik muss künftig wieder Verantwortung für ihr Tun und Handeln übernehmen, um zu zeigen, dass unsere Demokratie handlungsfähig ist und über Handlungskompetenz verfügt.

Um die Österreicher wieder vermehrt in die „öffentliche Sache“ einzubeziehen und ihnen nicht nur alle paar Jahre die Möglichkeit zu geben, ihre politischen Vertreter zu wählen, muss unsere Demokratie daher weiterentwickelt werden. Daher trete ich für den Ausbau direktdemokratischer Elemente in Österreich ein. Dabei geht es in erster Linie natürlich nicht darum, tagespolitische Fragestellungen auf die Bevölkerung abzuwälzen, sondern vielmehr sollen die Menschen bei wesentlichen Weichenstellungen, die den politischen Werdegang unserer Republik maßgeblich beeinflussen, die Zügel mit in die Hand nehmen und entscheiden, welcher Weg eingeschlagen wird. Kurzum, der Staat soll nach dem Vorbild der Schweiz den Bürgern mehr demokratisches Mitbestimmungsrecht einräumen. Denn alles, was im Parlament entschieden wird, kann auch Inhalt eines Volksbegehrens sein. Damit könnten auch Gesetzesinitiativen gestartet oder Vorhaben der Europäischen Union, wie das Transatlantische Freihandelsabkommens (TTIP), einer kritischen Beurteilung unterzogen werden.

Cicero beschrieb in seinem Werk „De re publica“ nicht nur die verschiedenen politischen Herrschaftssysteme, er setzte sich auch mit dem Staatsmann auseinander, also jener Person, die in der Demokratie vom Volk als dessen Repräsentant bestimmt wurde. Im Falle unserer Heimat, der Republik Österreich, erfüllt der Bundespräsident die Aufgabe, höchster Repräsentant seiner  Bürger und der Republik zu sein und genießt gleichzeitig das Privileg, direkt von seinen Bürgern gewählt zu werden. Besonders letztgenannte Tatsache verpflichtet den Bundespräsidenten, sich immer in den Dienst seiner Bevölkerung zu stellen und alle Bemühungen dahingehend zu konzentrieren, allfälligen Schaden vom Volk und  der Republik abzuwenden. Natürlich beinhaltet das auch das beherzte Eingreifen in die politischen Geschicke, wenn die jeweilige Regierung einen Kurs einschlägt, der für die Österreicherinnen und Österreicher von Nachteil wäre. Auch das Einhalten geltender Gesetze und Bestimmungen durch die politische Verwaltung muss vom Bundespräsidenten sichergestellt werden.

Ich liebe meine Heimat und fühle mich ihr verpflichtet, deshalb werde ich mich mit all meiner zur Verfügung stehenden Kraft und großer Demut dafür einsetzen, dass die Republik Österreich und mit ihr alle Österreicher im besten Sinne entfalten und ihren Werdegang selbstbestimmt und in Freiheit gestalten können.

Abschließend darf ich festhalten, dass sich besonders die Farbenstudenten - mit ihren Wurzeln in der Aufklärung und französischen Revolution - als starke und treue Verfechter der Demokratie erwiesen haben. Ich hoffe, dass ich Ihnen meine wesentlichen Vorstellungen vermitteln konnte und verbleibe in diesem Sinne mit den besten Grüßen und einem „vivat, crescat, floreat“!

Ihr Norbert Hofer

Res Publica – Res Populi
Nach oben scrollen